Lebensgefährte darf einziehen ...
onlineurteile.de - Als ihr Lebensgefährte in die Mietwohnung einzog, bekam die Frau Ärger mit ihrer Vermieterin. Diese erklärte, wenn sie die persönlichen Daten des neuen Mitbewohners nicht erfahre, werde sie nicht erlauben, dass er da wohne. Anscheinend ging es der Mieterin ums Prinzip: Jedenfalls zog sie vor Gericht, um klären zu lassen, ob sie ihren Lebensgefährten ohne Erlaubnis der Vermieterin aufnehmen durfte.
Diese auch in der Rechtsprechung umstrittene Frage entschied nun der Bundesgerichtshof zu Gunsten der Vermieterin (VIII ZR 371/02). Nur Familienangehörige dürfe ein Mieter ohne Genehmigung auf Dauer aufnehmen. Gehe es um den Lebensgefährten, sei eine Erlaubnis notwendig. Allerdings habe der Mieter auf die Erlaubnis Anspruch. Nur in Ausnahmefällen könne der Vermieter die Genehmigung verweigern (z.B. wenn mit einem weiteren Bewohner die Räume überbelegt wären).
Gerade um die "persönlichen Daten" des neuen Mitbewohners gehe es dabei: Denn nach dem neuen Mietrecht dürfe der Lebensgefährte den Mietvertrag übernehmen, wenn die Mieterin sterben sollte. Für die Vermieterin sei es also wichtig zu erfahren, wer die Mietsache mitbenutze.