Lebensgefährte der Mutter anerkennt Vaterschaft ...

... für ein nicht von ihm stammendes Kind: Leiblicher Vater ficht Vaterschaft an

onlineurteile.de - Die Frau konnte sich wohl eine ganze Weile nicht für einen der beiden Männer entscheiden, mit denen sie befreundet war. Von dem einen bekam sie ein Kind - mit dem anderen zog sie anschließend zusammen. Nachdem die Frau einen Sohn zur Welt gebracht hatte, anerkannte der zum Lebensgefährten Erwählte die Vaterschaft - obwohl er wusste, dass das Kind nicht von ihm stammte. Sein Nebenbuhler focht gleich darauf die Vaterschaft an.

Das Oberlandesgericht Bremen wies die Klage ab (5 UF 2/10). Zwischen dem Kind und dem Mann, der die Vaterschaft rechtlich anerkannte, bestehe eine sozial-familiäre Beziehung, was eine Anfechtung ausschließe. Der Mann lebe natürlich noch nicht lange mit dem Jungen zusammen - so kurz nach der Geburt -, aber er habe die Verantwortung für das Kind übernommen. Es sei auch davon auszugehen, dass das familiäre Verhältnis auf Dauer angelegt sei.

Das sehe das Jugendamt so. Auch die Tatsache, dass schon vor der Geburt des Kindes eine Partnerschaft des Mannes mit der Kindesmutter bestand, spreche dafür. Deshalb spiele es keine Rolle mehr, ob ein Sachverständigengutachten die biologische Vaterschaft des Klägers bestätigen könne: Wenn ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkannt habe und eine sozial-familiäre Beziehung bestehe, sei eine Vaterschaftsanfechtungsklage in jedem Fall abzuweisen.