Lebensgefährtin beim Hausbau unterstützt

Kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nach dem Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

onlineurteile.de - Zwölf Jahre hielt eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. In dieser Zeit kaufte die Frau ein Grundstück und ließ ein Einfamilienhaus bauen. Sie bewohnte es zusammen mit den Eltern, ihrer Tochter und dem Lebensgefährten. Dieser hatte die Frau mit einem Zuschuss von 70.000 Mark beim Hausbau unterstützt. Als die Beziehung zu Ende war, forderte er das Geld zurück.

Das Oberlandesgericht Naumburg winkte jedoch ab (8 W 9/02). Einen Anspruch auf Rückzahlung hätte er ausdrücklich mit seiner Lebensgefährtin vereinbaren müssen. Das habe er aber nicht getan, im Gegenteil: Das Haus sei von dem Paar gemeinsam bewohnt und sein Zuschuss von beiden als Gegenleistung für das dauerhafte Wohnrecht im Haus angesehen worden. Darüber hinaus habe ihm die Frau über viele Jahre hinweg mit ihrem höheren Einkommen ein Leben finanziert, das er sich mit seinem relativ geringen Gehalt nicht hätte leisten können. Daher sei ein Ausgleich seiner finanziellen Zuwendung nicht angebracht.