Lebensgefährtin des Mieters möchte einziehen
onlineurteile.de - Der Mieter eines Hauses wollte seine Lebensgefährtin und deren zwei Kinder bei sich aufnehmen. Bei der Vermieterin kündigte er den bevorstehenden Einzug an. Doch die verweigerte ihm die Erlaubnis: Im Mietvertrag stehe nur eine Person, argumentierte die Hauseigentümerin. Außerdem wolle sie das Haus verkaufen.
Diese Abfuhr akzeptierte der Mieter nicht und zog vor Gericht: Beim Amtsgericht Ludwigsburg setzte er sich durch (10 C 3187/07). Mieter dürften grundsätzlich ihre Lebensgefährten in die Wohnung oder ins Haus aufnehmen, um einen gemeinsamen Haushalt zu führen, so der Amtsrichter. Dass die Vermieterin beabsichtige, irgendwann einmal das Haus zu verkaufen, spreche nicht dagegen. Das sei kein wichtiger Grund, der es rechtfertigte, dem Mieter diese Bitte abzuschlagen.
Verkaufen könne die Vermieterin ihr Eigentum allemal, auch nach dem Einzug der Familie. Da das Haus ohnehin vermietet sei, nämlich an den Kläger, überzeuge hier auch das Argument nicht, dass ein unvermietetes Haus leichter loszuschlagen sei. Für einen potenziellen Käufer mache es keinen Unterschied, ob das Haus mit einer Person oder mit vier Personen belegt sei.