Lebensgefährtin dichtet Unfall nach
onlineurteile.de - Er hatte sich mit seinem Chevrolet Corvette Cabrio gleich mehrere Male überschlagen, nachdem er auf der Autobahn ins Schleudern gekommen war. Als der Mann auf der Intensivstation aufwachte, war er noch ziemlich durcheinander. An seinem Bett saß seine Freundin und hielt nicht nur Händchen. Die Versicherung drängle, sagte sie, sie werde für ihn den Schaden melden: "Also erzähl mal, was passiert ist".
Viel wusste der Verletzte aber nicht zu erzählen, und so füllte die Frau das Formular einfach so aus, wie es gewesen sein könnte. Ca. 90 Stundenkilometer sei der Versicherungsnehmer gefahren. Da es an diesem Tag stark regnete, sei der Wagen beim Abbremsen weggedriftet. Die Versicherung ging zur Polizei und erkundigte sich. Dort erfuhr man, dass die Straße völlig trocken war und die Reifen des Cabrios ziemlich abgefahren. Vor dem Unfall habe das Auto mindestens 120 Stundenkilometer drauf gehabt. Die Versicherung weigerte sich anschließend, überhaupt etwas zu zahlen.
Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht Köln (9 U 113/04). Die Kfz-Versicherung sei von jeder Leistungspflicht befreit, erklärten die Richter. Egal, ob es sich um den Versicherten selbst handle oder um einen Vertreter: Die Aussagen zum Unfallhergang müssten stimmen, sonst gebe es kein Geld. Der Mann sei wohl einverstanden gewesen damit, was seine Freundin für ihn erledigte. Und beiden habe klar sein müssen, dass sie nicht genug wusste, um die Schadensmeldung auszufüllen. Auf diese Art Angaben "ins Blaue hinein" zu machen, sei nicht besser, als bewusst zu lügen.