Lebensmittel in der Gefriertruhe vergammelt

Während des Urlaubs wurde Mietern wegen eines Fehlers der Hausverwaltung der Strom abgestellt …

onlineurteile.de - Ein Münchner Ehepaar fuhr im Herbst 2008 zwei Wochen nach Italien. In dieser Zeit unterlief der Hausverwaltung der großen Wohnanlage ein peinlicher Schnitzer: Sie teilte dem örtlichen Stromversorgungsunternehmen fälschlicherweise mit, in der betreffenden Wohnung wechselten die Mieter. Der Stromversorger hakte zwar noch einmal nach, doch die Auskunft wurde bestätigt.

Daraufhin stellte das Versorgungsunternehmen den Strom ab. Elf Tage lang wurden Kühlschrank und Gefriertruhe nicht mehr gekühlt. Als die Mieter zurückkehrten, waren alle Lebensmittel verdorben, die Kühlgeräte verschimmelt - und die Wohnung stank erbärmlich. Vom Stromversorger und von der Hausverwaltung forderten die Mieter Schadenersatz.

Nur gegenüber der Hausverwaltung hätten sie Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Amtsgericht München (212 C 16694/09). Denn auf deren Fehler sei es zurückzuführen, dass ihr Eigentum beschädigt wurde. Infolge ihrer falschen Information sei der Strom abgestellt worden und die Lebensmittel verdorben. Dafür und für die Reinigung der Kühlgeräte stehe den Mietern Schadenersatz zu.

Den Neuwert der Geräte zu erstatten, komme allerdings nicht in Frage, da man sie reinigen und wieder in Gang setzen könne. Dem Stromversorger sei überhaupt kein Vorwurf zu machen: Das Unternehmen dürfe sich erstens auf die Angaben der Hausverwaltung verlassen. Zweitens habe es sich sogar noch einmal erkundigt, ob auch wirklich ein Mieterwechsel vorliege.