Ledige Mutter in Geldnöten
onlineurteile.de - Die ledige Mutter eines drei Jahre alt gewordenen Kindes verlangte von dessen Vater Unterhalt für sich. Sie könne nicht ganztägig arbeiten gehen, behauptete sie: Der Kindergarten mache eine lange Mittagspause, in dieser Zeit müsse sie das Kind betreuen. Ein auswärtiger Ganztageskindergarten nehme nur ortsansässige Kinder auf.
Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage der Frau ab (10 UF 1677/02). Nach den ersten drei Lebensjahren des Kindes gebe es für uneheliche Mütter keinen Unterhalt mehr, außer in Ausnahmefällen (wenn z.B. das Kind behindert oder weit und breit kein Kindergarten zu finden sei).
Die Mutter müsse also alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. So wäre z.B. daran zu denken, das Kind während der Mittagspause im Kindergarten durch eine Tagesmutter betreuen zu lassen oder in die Stadt mit dem Ganztageskindergarten zu ziehen. Es sei sicher nicht einfach, eine Arbeitsstelle zu finden, die mit den Notwendigkeiten der Kinderbetreuung in Einklang zu bringen sei. Mit dieser Schwierigkeit müsse die Frau aber fertig werden; sie begründe keinen Anspruch auf Unterhalt vom Vater des Kindes. Da die Frau nun einmal das Risiko nichtehelicher Elternschaft eingegangen sei, habe sie auch die Folgen zu tragen.