Leere Wohnungen im Mietshaus
onlineurteile.de - Früher war es immer so behaglich gewesen in der Wohnung. Doch als die Familien aus den Wohnungen unter und über ihm auszogen, wurde es deutlich kühler. Kein Nachbar heizte mehr, das musste der Mieter ausgleichen. Klar, dass er das auch an den Heizkosten merkte. Gegenüber der Vermieterin reklamierte er diesen Zustand als "Mangel der Mietwohnung" und kürzte die Miete.
Zu Unrecht, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Oder) im Rechtsstreit mit der Vermieterin (2. 5 C 1002/04). Höhere Heizkosten durch Leerstand beeinträchtigten die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung selbst nicht. In einem Mehrfamilienhaus herrsche nun einmal eine natürliche Fluktuation. Ständig gebe es Mieterwechsel und dann stehe zeitweilig auch Wohnraum leer. Damit müsse sich der Mieter abfinden: Das gehöre zum "allgemeinen Lebensrisiko" eines Mieters und berechtige ihn nicht dazu, die Miete zu mindern. Kein Mieter habe einen Rechtsanspruch darauf, Heizkosten dadurch einzusparen, dass Nachbarn seine Wohnung mitheizten.