Lehrerin wird nach Attacke einer Schülerin depressiv
onlineurteile.de - Die Hauptschülerin war schon länger durch aggressives Verhalten im Unterricht aufgefallen. Eines Tages eskalierte ihr Streit mit der Klassenleiterin. Nach einer wüsten Beschimpfung versetzte das Mädchen der Lehrerin einen Stoß vor die Brust und boxte auf sie ein. Die Lehrerin war von der Attacke - im wörtlichen und vor allem im übertragenen Sinn - tief getroffen. Nach der ärztlichen Behandlung ihrer Kratzer und Prellungen suchte sie einen Psychotherapeuten auf, wurde mit dem Vertrauensverlust nicht fertig. Ein knappes Jahr nach dem Vorfall wurde die Lehrerin wegen einer "posttraumatischen Belastungsstörung" dienstunfähig geschrieben.
Das Bundesland verklagte - als Dienstherr der Beamtin - die Schülerin auf Schadenersatz für Heilbehandlungskosten und Dienstbezüge. Ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab (3 U 48/06). Trotz der wüsten Attacke sei die Schülerin nicht schuld an der "depressiven Verstimmung" (und damit Dienstunfähigkeit) der Lehrerin: Eine solche Wirkung sei für das Mädchen nicht vorhersehbar gewesen.
Dass jemand auf Grund von Beleidigungen und Schlägen eine psychische Störung von Krankheitswert entwickle, liege "außerhalb der Erfahrung des täglichen Lebens", zumal für eine Jugendliche. Die Lehrerin habe die Attacke als "Autoritätsverlust und tiefe Kränkung" erlebt. Ihre psychische Erkrankung sei nicht auf die Attacke, sondern auf eine außergewöhnliche "Disposition" zurückzuführen ("gesteigerte Kränkbarkeit"). Diese könne nicht der jugendlichen Übeltäterin zugerechnet werden.