Leistungskriterien des DOSB nicht erfüllt

Dreispringer klagte erfolglos Olympia-Teilnahme in Peking ein

onlineurteile.de - M, 15-maliger deutscher Meister in der Leichtathletikdisziplin Dreisprung, wurde vom Leichtathletikverband (DLV) nicht für die Olympiade in Peking vorgeschlagen. Gemäß den Nominierungsrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) werden für die Olympiamannschaft nur Sportler nominiert, die bei den olympischen Wettkämpfen eine Chance haben, den Endkampf zu erreichen. Bei den Dreispringern lag die DLV-Olympianorm bei einer Weite von 17,10 Metern. Alternativ genügte es auch, wenn ein Dreispringer zwei Mal eine Weite von 17 Metern erreichte.

Bei einem Wettbewerb im Juli 2008 erreichte M 17,09 Meter - allerdings bei unzulässigem Rückenwind von 2,3 Metern pro Sekunde. Ansonsten erzielte er die 17 Meter nur auf einem Springermeeting: Da kam er im Vorkampf auf 17 Meter und im Endkampf auf 17,04 Meter. Da der DLV M nicht zur Olympiade mitnehmen wollte, rief M das Deutsche Sportschiedsgericht an. Das Sportschiedsgericht fand, M habe die Leistungskriterien erfüllt. Er sei zwei Mal 17 Meter gesprungen, wenn auch nicht in zwei verschiedenen Wettkämpfen.

Trotzdem wurde M nicht nominiert. Seine Klage gegen den DOSB wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen (4 W 58/08). An die Nominierungsrichtlinien, die sich der Verband selbst gegeben habe, müsse er sich halten. Die Leistungskriterien seien mit den Spitzenverbänden und den Aktivensprechern der Sportverbände "sportartspezifisch erarbeitet und abgestimmt". Und die Vorgabe, zwei Mal 17 Meter zu springen, habe M nicht erfüllt.

Bei einem Wettkampf sei er in "Topform" gewesen, das genüge aber nicht. Die Leistung müsse an zwei verschiedenen Tagen auf zwei verschiedenen Veranstaltungen erreicht werden. Bei der Auswahl der Athleten sei (neben der absoluten Jahresbestleistung und der Entwicklung in der Saison) die Konstanz der Leistungen ein wesentliches Kriterium. Nur wenn ein Athlet wiederholt in der Lage sei, eine Spitzenleistung abzurufen, bestehe Grund zur Annahme, dass ihm dies auch im Rahmen des olympischen Wettkampfs gelingen werde.