"Lernstarkes Rotbäckchen"?

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH darf für ihren Kindersaft "Rotbäckchen" nicht mehr mit dem Begriff "lernstark" und dem Slogan "Eisen unterstützt die Konzentrationsfähigkeit" werben; gesundheitsbezogene Aussagen - insbesondere solche, nach denen ein Produkt Gesundheit und Entwicklung von Kindern fördert - benötigen gemäß EU-Recht eine besondere Zulassung (EU-Health-Claims-Verordnung - VO (EG) 1924/2006): Diese Regelung soll Verbraucher EU-weit vor irreführenden, wissenschaftlich nicht bewiesenen Angaben in der Werbung schützen.