Leuchtrakete setzt benachbartes Anwesen in Brand
onlineurteile.de - Am Neujahrstag 2006 zündete ein Dorfbewohner in einem Schneehaufen vor seinem Haus eine übriggebliebene Silvester-Feuerwerksrakete. Sie stieg erst gerade nach oben, schwenkte dann aber zur Seite und fand ausgerechnet ihren Weg durch eine kleine Lücke unter dem Scheunendach der Nachbarin. Dort explodierte die Leuchtrakete und setzte das ganze Anwesen (Stall, Lager, Wohnhaus) in Brand.
Der Gebäudeversicherer kam für den Schaden auf und verklagte anschließend den Feuerwerker auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart kam zu dem Schluss, der Mann habe nicht fahrlässig gehandelt. Der Nachbarin stehe aber unabhängig von seinem Verschulden ein Ausgleichsanspruch zu. Das wurde jedoch vom Bundesgerichtshof verneint (V ZR 75/08).
Ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Anspruch auf Ausgleich setze voraus, dass das (den Schaden auslösende) Tun des Mannes in einem sachlichen Bezug zur üblichen Nutzung seines Grundstücks stehe. Das treffe hier nicht zu: Das Abschießen einer Leuchtrakete hänge mit dem Bewohnen des privaten Einfamilienhauses nicht zusammen. Damit habe der Hauseigentümer vielmehr einen gesellschaftlichen Brauch befolgt wie viele andere auch.
Die Vorinstanz müsse sich mit dem Fall noch einmal befassen. Anspruch auf Schadenersatz habe der Gebäudeversicherer jedenfalls nur, wenn der Feuerwerker doch - entgegen dem Urteil des OLG - fahrlässig gehandelt hätte.