Lichter der Großstadt ...
onlineurteile.de - Die Lichtreklame einer Einkaufspassage leuchtete in eine Großstadtwohnung hinein. Dadurch fühlte sich der Mieter in seinen vier Wänden gestört. Er versuchte, mit dieser Begründung die Miete zu kürzen. Seine Klage gegen den Vermieter blieb jedoch ohne Erfolg.
In einer Großstadt stelle es keinen Mangel des Mietobjekts dar, wenn Licht von Leuchtreklamen in Wohnräume scheine, entschied das Landgericht Berlin (64 S 353/03). In Großstädten müsse man stets damit rechnen, dass Kaufhäuser oder andere Gewerbebetriebe mit Lichtreklame werben. Bei Lärmbelästigung sei die Rechtslage vergleichbar, wenn die Mieträume mitten in einer Großstadt lägen.