Limonadenflasche explodiert
onlineurteile.de - An einem heißen Sommertag soll man ja bekanntlich viel trinken. Getränke fanden denn auch im Verbrauchermarkt reißenden Absatz. Einer der durstigen Kunden hatte großes Pech: Als er eine Flasche aus dem Stapel mit Limonaden zog, explodierte diese. Er wurde im Gesicht schwer verletzt. Dafür sollte der Inhaber des Verbrauchermarkts haften: Bei sommerlichen Temperaturen müsse er kohlensäurehaltige Getränke kühlen, hielt ihm der Kunde vor.
Doch seine Klage auf Schadenersatz wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) abgewiesen (VI ZR 223/05). Wie ein Sachverständiger erläutert habe, seien Explosionen von Flaschen im Wesentlichen auf Mikrorisse im Glas zurückzuführen, so der BGH. Dafür hafte der Hersteller, nicht aber der Einzelhändler, der die Limonade verkaufe. Verkaufsräume zu kühlen, verringere das Risiko nicht. Deshalb sei der Aufwand für Einzelhändler, Supermärkte und Verbrauchermärkte unzumutbar.
Kühlung würde das Problem nur verlagern: Bringe der Kunde eine gekühlte Flasche mit Rissen ins heiße, geparkte Auto, bestehe ebenfalls Explosionsgefahr. Grundsätzlich gelte: Im praktischen Leben könne man nicht jedes Risiko ausschalten. Händler hafteten nur, wenn sie selbst ein Risiko in die Welt setzten, das - objektiv und sachlich beurteilt - eine Schädigung von Kunden wahrscheinlich mache.