Linksabbieger stößt mit Motorrad zusammen

Bei unklarer Beweislage wird die Haftung 50:50 geteilt

onlineurteile.de - Ein Autofahrer wollte von der Landstraße aus nach links in einen Feldweg abbiegen. Hinter ihm fuhr ein Motorradfahrer. Anscheinend beschloss der Motorradfahrer genau in dem Moment zu überholen, als der Autofahrer nach links zu lenken begann. Die Fahrzeuge stießen zusammen.

Danach berichtete jeder etwas anderes. Der Motorradfahrer behauptete, der Autofahrer sei langsam geradeaus gefahren, ohne vor dem abzweigenden Feldweg zu bremsen oder zu blinken. Deshalb habe er zum Überholen angesetzt. Der Autofahrer dagegen erklärte, er habe sehr wohl geblinkt, nach links gelenkt und sei langsamer gefahren. Als er direkt vor dem Abbiegen nochmals in den Rückspiegel schaute, sei der Motorradfahrer schon von hinten herangekommen.

Unklar, warum der Autofahrer dann noch losfuhr ... Doch das Oberlandesgericht (OLG) Celle hielt es für möglich, dass er - wie beim Linksabbiegen vorgeschrieben - vorher zwei Mal nach hinten geschaut hatte, ohne den überholenden Motorradfahrer zu bemerken (14 U 97/07). Der genaue Hergang des Unfalls sei nicht mehr aufzuklären, so das OLG. Der äußere Anschein spreche für keine der beiden Versionen. Deshalb sei die Haftung je zur Hälfte auf die zwei Beteiligten zu verteilen.