Linksabbieger überholt: Crash

Wann blinkt ein abbiegender Autofahrer "rechtzeitig"?

onlineurteile.de - Eine Autofahrerin wollte von einer Allee nach links in einen Weg abbiegen. Dabei übersah sie einen Motorradfahrer, der hinter ihrem Wagen gerade ansetzte, links zu überholen. Vor Gericht wurde darüber gestritten, wer schuld an dem Zusammenstoß war.

Die Autofahrerin hatte beim Kammergericht in Berlin die schlechteren Karten (12 U 21/04). Sie hatte zugegeben, den linken Blinker "erst sehr kurz vor dem Unfall eingeschaltet" zu haben. Das ist nicht "rechtzeitig" im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sprich: so rechtzeitig, dass sich die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer auf das Abbiegemanöver einstellen können. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h müssten Autofahrer fünf Sekunden vor dem Abbiegen blinken, erklärten die Berliner Richter.

Im konkreten Fall habe die Autofahrerin viel zu spät geblinkt und sich auch zu spät zur Straßenmitte hin eingeordnet. Dadurch habe sie allein den Zusammenstoß verschuldet. Schon vor dem Einordnen müssten Abbieger genau auf den nachfolgenden Verkehr achten und sich zudem unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal durch einen Blick in die Rückspiegel (oder durch Umschauen) versichern, dass sie niemanden gefährdeten.