"LOTTO": keine Marke für Lotteriespiele

Im Streit mit einem Wettanbieter um die Marke zieht der Deutsche Lottoblock den Kürzeren

onlineurteile.de - Der Name "Lotto" stammt aus dem Italienischen und bedeutet Glücksspiel. Ob "Lotto" als Marke für jegliche Sorte von Lotterie steht, hatte (auf Antrag eines anderen Veranstalters von Glücksspielen) der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Ein Konkurrent der (im Deutschen Lottoblock zusammengeschlossenen) 16 Lotteriegesellschaften wandte sich dagegen, dass "Lotto" als Marke für "Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und anderen Geld- und Glücksspielen" für den Deutschen Lottoblock reserviert war.

Das Bundespatentgericht hatte daraufhin die Marke gelöscht - die Rechtsbeschwerde der Lotteriegesellschaften gegen diese Maßnahme wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (I ZB 11/04). Vielleicht identifiziere der eine oder andere Lottospieler das "Lotto" der staatlichen Lotteriegesellschaften mit Glücksspiel schlechthin, so die Bundesrichter. Berücksichtige man aber das Verständnis aller Verbraucher, meine der Gattungsbegriff Lotto immer noch das veranstaltete Spiel und nicht einen bestimmten Veranstalter (sprich: den "Deutschen Lottoblock"). Dass die Bedeutung des Begriffs sich gewandelt hätte in einen Hinweis auf die deutschen Lotteriegesellschaften, sei nicht festzustellen.