"Luca" oder "Luka" ...
onlineurteile.de - Die stolzen Eltern eines neugeborenen Jungen erschienen im Februar 2004 auf dem Standesamt. Das Paar stammt aus dem früheren Jugoslawien und besitzt schon länger die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihrem Sohn wollten die Eheleute den Vornamen "Luka" geben. Das lehnte der Standesbeamte ab. Begründung: "Luca" sei zwar in Italien als männlicher Vorname gang und gäbe, hierzulande werde er aber immer öfter auch als Vorname für Mädchen registriert. Auch in Jugoslawien (hier in der Schreibweise "Luka") und im Angelsächsischen sei der Vorname männlich und weiblich. Deshalb müssten die Eltern einen zweiten, eindeutig männlichen Vornamen hinzufügen.
Das lehnten die Eltern jedoch ab. Auch das Oberlandesgericht Hamm hielt es nicht für notwendig, "Luka" durch einen zweiten Namen zu ergänzen (15 W 343/04). Im Bewusstsein der deutschen Bevölkerung sei dieser Name als männlicher Vorname lebendig, behaupteten die Richter, und untermauerten ihre These statistisch.
In der Liste der beliebtesten Vornamen der BRD von 2001 liege "Luca" bei den Jungen auf Platz 14, in der Beliebtheitsskala der weiblichen Vornamen tauche der Name nicht auf. Als Name für Jungen werde "Luca" immer häufiger gewählt - 2002 habe er in der Liste bereits Platz 10 erreicht, 2003 Platz 7 -, während "Luca" auf der Liste der Mädchenvornamen weiterhin nicht zu finden sei. Dass er vereinzelt auch für Mädchen eingetragen werde, nehme dem Namen noch nicht die eindeutige Geschlechtszuordnung. Auch das Sprachverständnis im Herkunftsland der Eltern sei zu berücksichtigen und dort gelte "Luka" als männlicher Vorname. Das kroatische Generalkonsulat und ein serbisch-orthodoxer Gemeindepfarrer hätten dies bestätigt.