Luxus-Geländefahrzeug mit Macke

Käufer gibt ihn zurück: Streit um die Zahl der Nachbesserungsversuche

onlineurteile.de - Für stolze 94.758,97 Euro kaufte Geschäftsmann F einen VW Touareg V10 TDI 5,0 I und gab den "alten" Touareg in Zahlung. Doch am neuen Modell hatte er wenig Freude. Nach einem halben Jahr trat das Problem erstmals auf. Weil der Drehzahlgeber nicht richtig funktionierte, sprang der Motor nicht an und das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Der Verkäufer und VW-Vertragshändler ließ das Teil in seiner Werkstatt kostenlos austauschen.

Zwei Monate später brachte Herr F den Wagen zum Intervallservice: Dabei wurden die Kontakte des Kabelsteckers des Drehzahlgebers nachgearbeitet, weil das Auto in der Werkstatt nicht ansprang. Wieder fünf Monate später musste Herr F den Touareg erneut in die Werkstatt abschleppen lassen. Anschließend schrieb er dem Verkäufer: Immer wieder bleibe der Wagen ohne Vorwarnung stehen, er habe es jetzt satt. Die Vertragswerkstatt bekomme das Problem nicht in den Griff, er gebe das Auto zurück.

Das dürfe er erst, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine Frist gesetzt habe, um den Mangel zu beheben, oder wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche misslungen seien, erklärte ihm das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (2 U 1120/09). Während Herr F davon ausging, dass er wegen des Drehzahlgebers "bestimmt drei oder vier Mal in der Werkstatt war", zählte das OLG nur einen fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch.

Die Vertragswerkstatt habe den Drehzahlgeber als Ursache dafür ausgemacht, dass der Motor nicht ansprang. Daraufhin sei das Teil ausgewechselt worden - diese Reparatur sei allerdings nur scheinbar erfolgreich gewesen. Das sei ein misslungener Nachbesserungsversuch. Doch das nächste Mal sei F in die Werkstatt gefahren (!) - also sei der Wagen ja wohl angesprungen -, um eine Inspektion durchführen zu lassen. Und nicht wegen des Drehzahlgebers.

Beim letzten Abschleppen in die Werkstatt habe der Mechaniker den Touareg problemlos vom Abschleppwagen herunter fahren können. Er habe dann ein Abschirmkabel zwischen Drehzahlgeber und Motorsteuergerät eingebaut, um weitere Störungen zu vermeiden. Das stelle keine erfolglose Reparatur dar. Nach nur einer missglückten Reparatur müsse der Autokäufer dem Verkäufer noch eine Chance geben und eine Frist zur Nachbesserung setzen.