Luxusreise war kein Schnäppchen ...
onlineurteile.de - Eine Münchnerin - eine offenbar ebenso wohlhabende wie preisbewusste Frau - buchte beim Reisebüro eine Urlaubsreise auf die Bermudas. Flug und Hotelaufenthalt im Sommer 2006 kosteten rund 15.000 Euro. Während der Reise fragte die Urlauberin alle Mitreisenden danach, was sie bezahlt hatten. Zu ihrem großen Ärger stellte sich heraus, dass ein anderes Unternehmen diese Reise für 2.700 Euro weniger durchführte.
Nach dem Urlaub forderte die sparsame Münchnerin von ihrem Reisebüro Schadenersatz in Höhe des Differenzbetrags: Das Reisebüro habe geschlampt, kritisierte sie. Man hätte sie auf das günstigere Angebot hinweisen müssen. Das habe er zum Zeitpunkt der Buchung nicht gekannt, erwiderte trocken der Inhaber des Reisebüros.
Das Amtsgericht München stellte sich auf seine Seite und wies die Zahlungsklage der Kundin ab (233 C 28416/06). Anspruch auf Schadenersatz setze eine Pflichtverletzung durch das Reisebüro voraus. Davon könne hier keine Rede sein. Die Kundin habe ihre Erwartungen in Bezug auf die Leistungen eines Reisevermittlers zu hoch geschraubt.
Ein Reisebüro sei nicht verpflichtet, von sich aus alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um aus dem Gesamtangebot aller Reiseveranstalter das günstigste Angebot herauszufinden. Wenn ein Kunde wolle, dass der Reisevermittler auf der Suche nach dem "Super-Schnäppchen" alle Angebote durchforste, müsse er das Reisebüro damit ausdrücklich beauftragen. Das habe die Münchnerin aber nicht getan.