Mädchen möchte nach der Taufe einen weiteren Vornamen

Aus religiösen Gründen den Namen zu verändern, ist zulässig

onlineurteile.de - Mittlerweile ist das Mädchen S. schon 15 Jahre alt. Als es zehn Jahre alt war, wurde es nach römisch-katholischem Ritus getauft. Dabei erhielt es den Taufnamen K., der auf den Namen mehrerer Heiliger der römisch-katholischen Kirche zurückgeht. Diesen Namen wollte das Mädchen seinem ersten Vornamen hinzufügen, um den Übertritt zum römisch-katholischen Glauben nach außen hin zu dokumentieren.

Erst beim Bundesverwaltungsgericht setzte sich die Klägerin mit diesem Anliegen durch (6 C 26.02). Da der Name aus religiöser Überzeugung geändert bzw. ergänzt werden solle, habe das Mädchen darauf einen Anspruch. Das öffentliche Interesse an der Kontinuität des behördlich registrierten und in der Geburtsurkunde festgehaltenen Namens müsse dann gegenüber dem Grundrecht auf freie Religionsausübung zurücktreten.