Mähfahrzeug schleudert Stein durch die Luft

Eigentümer eines beschädigten Wagens bekommt von der Kommune Schadenersatz

onlineurteile.de - Als die Autofahrerin an einer Verkehrsinsel vorbeifuhr, auf der gerade ein Mitarbeiter der kommunalen Straßenbaubehörde den Rasen mähte, vernahm sie einen lauten Schlag. Die Frau blieb stehen und stieg aus. Zusammen mit dem städtischen Angestellten, der das Geräusch auch gehört hatte, stellte sie Dellen und Kratzer an der Karosserie fest. Das Mähfahrzeug hatte einen Stein auf die Fahrbahn geschleudert, der das Auto traf.

Ihr Ehemann, Eigentümer des Fahrzeugs, verklagte die Stadt auf Schadenersatz für die Reparaturkosten von 950 Euro. Die Kommune winkte ab: Ihr Mitarbeiter habe vor dem Mähen des Verkehrskreisels den Rasen nach Steinen abgesucht. Mehr Sicherheitsvorkehrungen seien weder notwendig, noch wirtschaftlich zumutbar. Doch das Landgericht Coburg ging von einer Verletzung der Amtspflicht aus (22 O 48/10).

Begründung: Hier hätte man mit vertretbarem Aufwand das Risiko beim Mähen verringern können. Bei einem so eng begrenzten Bereich wie einer Verkehrsinsel bestehe die Möglichkeit, kurzfristig den betroffenen Bereich der Straße zu sperren - ohne den Verkehr spürbar zu beeinträchtigen. Außerdem könne der Fahrer des Mähfahrzeugs die Arbeit auch kurz unterbrechen, wenn sich Autos auf der Fahrspur direkt neben der Verkehrsinsel näherten.