Magenverkleinerung auf Kassenkosten?

Übergewichtige müssen es vorher mit konservativer Therapie versuchen

onlineurteile.de - Eine 49-jährige Dortmunderin ist schwer übergewichtig: Ihr Body Mass Index liegt bei 40; sie leidet obendrein unter Diabetes sowie Knie- und Wirbelsäulenbeschwerden. Bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragte sie die Übernahme der Kosten für eine operative Magenverkleinerung. Das wurde abgelehnt.

Auch ihre Klage gegen die Krankenkasse war beim Sozialgericht Dortmund nicht von Erfolg gekrönt (S 40 KR 313/07). Übergewichtige Versicherte müssen erst alle konservativen Möglichkeiten der Therapie ausschöpfen, so das Gericht, bevor sie eine Operation durchführen lassen.

Die Patientin müsse sich unter ärztlicher Anleitung einer Adipositastherapie (Adipositas: Übergewicht, Fettsucht) unterziehen, einer integrierten Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie. Vergeblich pochte die Versicherte darauf, sie habe schon an diversen Diät-Programmen teilgenommen, um abzunehmen. Ohne dauerhaften Effekt.

Das beeindruckte das Gericht nicht: Eine Diät sei nicht mit einer integrierten Therapie gemäß den Leitlinien der Deutschen Adipositas-Gesellschaft und unter ärztlicher Kontrolle vergleichbar. So ein Programm sei viel mehr als eine Diät, beziehe Ernährungsfachkräfte, Physiotherapeuten und Psychologen mit ein. Erst, wenn auch diese Behandlung keine Besserung bewirke, müsse die gesetzliche Krankenkasse für die Kosten einer operativen Verkleinerung des Magens aufkommen.