Magnetschmuck mit therapeutischer Wirkung?

Hersteller darf mit dieser Behauptung nicht werben

onlineurteile.de - Es war eine prima Geschäftsidee, aber leider brachte sie nur Ärger ein: Ein Hersteller von Schmuck mit Magneten warb im Internet mit der Behauptung, seine Ketten und Ringe hätten therapeutische Wirkung. Wer sie ständig trage, fördere damit durchschlagend seine Gesundheit.

Die Reklame sei wettbewerbswidrig, urteilte das Oberlandesgericht Hamm, denn diese Art von Wirkung sei äußerst umstritten und wissenschaftlich nicht bewiesen (4 W 70/05). Also dürfe der Hersteller in der Werbung den Kunden eine solche Wirkung auch nicht suggerieren. Zumindest müsse er darauf hinweisen, dass die fachliche Diskussion noch längst nicht abgeschlossen sei.

Da Gesundheit für die Verbraucher einen hohen Stellenwert habe, könne man sie mit entsprechenden Behauptungen in der Reklame leicht ködern. Das sei für die Gesundheit sehr gefährlich. Deshalb dürften Unternehmen die Gesundheit in Werbekampagnen nur unter strengen Voraussetzungen ins Spiel bringen.