"man sollte Frau X töten"

Dieses Schreibtisch-Gekritzel bringt Schüler zu Recht einen Verweis ein

onlineurteile.de - Ein 13-jähriger Realschüler hatte mit seiner Lehrerin, Frau X, ziemlich viel Ärger gehabt. Daran gab er nicht sich, sondern der Lehrerin die Schuld. Und dann machte er seinem Ärger Luft, indem er auf seinen Schreibtisch kritzelte: "man sollte Frau X. töten". Ein Mitschüler las diese Worte und rief sie laut in die Klasse.

Die Klassenkonferenz entschied, dem 13-Jährigen für diesen "Aufruf zum Töten" einen schriftlichen Verweis zu erteilen. Vergeblich pochte der Schüler darauf, dass er sich bei der Lehrerin entschuldigt habe. Zudem sei er zu seinem Fehltritt durch eine "schreiend ungerechte Unterrichtssituation" geradezu herausgefordert worden.

Der Verweis gehe in Ordnung, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin (VG 3 A 535.07). Zu den im Berliner Schulgesetz formulierten Bildungszielen gehöre es, Konflikte zu erkennen, vernünftig und gewaltfrei zu lösen, die "Beziehung zu anderen Menschen in Respekt, Gleichberechtigung und Verständigung zu gestalten". Wenn ein Schüler Gedanken des strittigen Inhalts auf seinen Schultisch schreibe - gut wahrnehmbar für alle Klassenkameraden -, gefährde das die Erziehungsarbeit.

Bliebe ein derartiges Fehlverhalten straflos, könnte die Schule ihre Erziehungsziele nicht mehr glaubwürdig vermitteln. Von einem 13-jährigen Schüler könne man erwarten, dass er mit einer als ungerecht empfundenen Situation vernünftig umgehe und sie angemessen zur Sprache bringe, um den Konflikt sachlich zu lösen.