Manager ist nach Herzinfarkten berufsunfähig
onlineurteile.de - Ein auf Multimediatechniken spezialisierter Unternehmensberater erlitt 1997 und 1998 mehrere Herz- und Hirninfarkte. Seine selbstständige Tätigkeit als Geschäftsführer der D-GmbH, einer Unternehmensberatungsgesellschaft, konnte er danach nicht mehr ausüben. Er musste stets auf dem neuesten Stand der Technik sein, um unterschiedliche Firmen in der Frage zu beraten, wie sie welche neuen Medien sinnvoll für sich nutzen könnten. Dem sei er nicht mehr gewachsen, erklärte er seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Sein Kurzzeitgedächtnis sei schwer geschädigt und außerdem müsse er wegen seiner Herzkrankheit jeden Stress vermeiden.
Seine Auskünfte seien vage und verschwommen, entgegnete der Versicherer und verweigerte die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherungsnehmer müsse seinen Arbeitsplatz konkret beschreiben, die anfallenden Tätigkeiten und Anforderungen detailliert darlegen. Ansonsten sei kein Urteil über die Berufsunfähigkeit möglich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Versicherer dennoch, die Rente auszuzahlen (4 U 200/02). Der Versicherungsnehmer sei in der Tat verpflichtet, seine zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit genau zu beschreiben, bestätigten die Richter. Die Gesundheitsprobleme des Ex-Managers seien jedoch so gravierend, dass sich dies hier erübrige.
Um zu dem Schluss zu kommen, dass der Mann keine Managerfunktion mehr ausfüllen könne, benötige man keine Details aus seinem früheren Berufsleben. Der Mann könne nichts mehr tun, was Gedächtnis, Konzentration und schnelle Reaktionen erfordere - für eine Managerfunktion unverzichtbar. Ein Unternehmensberater mit verlangsamter Reaktion, Konzentrationsstörungen und Gedächtnislücken hätte auf dem Markt keine Chance. Freiberufliche Beratertätigkeit, bei der man ständig mit Führungspersonal von Wirtschaftsunternehmen verhandeln müsse, sei außerdem mit ungeregelten Arbeitszeiten, Stress und hohem Leistungsdruck verbunden. Gift für Patienten mit
Herzinsuffizienz.