Mangelhafte Fliesen

Verkäufer muss Ausbau und Wiedereinbau neuer Fliesen bezahlen

onlineurteile.de - Die Fliesen in der Auslage des Baustoffhändlers hatten wunderschön ausgesehen, so dass der Mann im Laden gleich genügend Kartons für 50 Quadratmeter mitnahm (Kostenpunkt 1.500 Euro). Als der Fliesenleger seine Arbeit getan hatte, war der Auftraggeber jedoch schwer enttäuscht: Farbe und Oberflächenstruktur der Fliesen unterschieden sich deutlich von den Ausstellungsstücken, die der Kunde im Laden besichtigt hatte.

Kurz entschlossen ging der Mann zum Baustoffhändler und forderte andere Fliesen. Zusätzlich sollte der Verkäufer den Ausbau der hässlichen Fliesen und den Einbau makelloser Fliesen finanzieren - immerhin 5.200 Euro. Der Händler lehnte ab, wurde aber vom Kunden mit Erfolg verklagt.

Der Kunde habe die Ausstellungsfliesen im Laden des Händlers gesehen und genau diese Fliesen bestellt, erklärte das Landgericht Deggendorf (3 O 370/06). Also bestimme das Aussehen der Ausstellungsstücke die geschuldete Beschaffenheit des Materials. Wenn die gelieferten Fliesen - verglichen damit - optische Mängel zeigten, müsse der Händler neue liefern. Darüber hinaus müsse er auch den Aufwand für das Verlegen neuer Fliesen übernehmen: Der Käufer müsse am Ende so dastehen, als wären die Fliesen von Anfang an ohne Fehler gewesen. (Der Händler legte gegen das Urteil Berufung ein, über die noch nicht entschieden wurde.)