Mangelhafter Schallschutz und die Schuldfrage
onlineurteile.de - Schuldet ein Bauunternehmer den Bauherren von Reihenhäusern Schadenersatz für mangelhaften Schallschutz, weil er entgegen dem Stand der Technik nur einschalige Trennwände eingebaut hat, kann er dafür nicht den Architekten wegen fehlerhafter Planung haftbar machen; das gilt jedenfalls dann,
wenn der Bauunternehmer selbst vom Fach ist, ein Ingenieurbüro mit einem Schallschutzgutachten beauftragte, sich dann aus Kostengründen bewusst für die einschalige Bauweise entschied und schon vor der Planungsarbeit des Architekten die Kaufpreise für die Reihenhäuser entsprechend kalkuliert hat.