Mann ermordet mit Komplizen seine Ehefrau

Wer wird Alleinerbe: der Mörder oder die Tochter des Paares?

onlineurteile.de - Schon während der Schwangerschaft seiner Ehefrau plante der Mann - zusammen mit seiner Geliebten und deren Zwillingsbruder - den Mord. Nach der Geburt der Tochter verfasste das Paar ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Wenig später brachte das mörderische Trio die Ehefrau um, wurde überführt und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Im Namen der (inzwischen fünf Jahre alten) Tochter der Ermordeten zog das Jugendamt vor Gericht, um feststellen zu lassen, wem der Nachlass der Ehefrau zusteht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz erklärte den Mann für "erbunwürdig" (8 U 1467/01). Damit wurde das Kind Alleinerbin der Mutter. Das gemeinschaftliche Testament sei durch die Straftat gegenstandslos geworden, so das OLG. Ein Mörder habe auf den Nachlass des oder der Ermordeten keinerlei Anspruch. Der Ehemann habe das Testament erschlichen, während er bereits den Mord an seiner Ehefrau vorbereitete.