Mann lebt dauerhaft getrennt in anderer Wohnung — Frau wird Hartz-4 nicht gekürzt
onlineurteile.de - Wenn der Ehepartner einer Hartz-4-Empfängerin dauerhaft von ihr getrennt in einer anderen Wohnung lebt;
wenn zwar regelmäßiger Kontakt besteht, aber keine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr, dann ist das Ehepaar nicht als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuchs einzustufen; das Gehalt des Ehemannes ist daher der Hilfeempfängerin nicht als Einkommen zuzurechnen.