Mann will einen Freund adoptieren

Ein "Eltern-Kind-Verhältnis" ist nach einer früheren sexuellen Beziehung auszuschließen

onlineurteile.de - Lange Zeit waren die beiden ein homosexuelles Paar gewesen: ein älterer und ein sehr viel jüngerer Mann. Nachdem der ältere Partner 1991 nach München umgesiedelt war, waren die beiden nur noch gut befreundet und besuchten sich oft. Man unterstützte sich geschäftlich und in privaten Dingen. 2005 stellte der Ältere den Antrag, den Jüngeren als Kind anzunehmen.

Eine Adoption unter Erwachsenen setze ein Eltern-Kind-Verhältnis voraus, erklärte das Oberlandesgericht München (31 Wx 082/05). Voraussetzung dafür sei ein soziales Familienband, gekennzeichnet durch dauerhafte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand - unabhängig von Sympathie. Ein freundschaftliches Verhältnis zweier Erwachsener, das auf gegenseitiger Sympathie beruhe, unterscheide sich davon grundlegend und rechtfertige keine Adoption.

Gegen eine Eltern-Kind-Beziehung spreche vor allem die frühere sexuelle Beziehung der Beteiligten, die das Verhältnis zueinander geprägt habe. Deswegen sei auch nach dem Ende der Sexualpartnerschaft in den folgenden 13 Jahren der Freundschaft kein Vater-Sohn-Verhältnis entstanden.