Mann zahlte Kreditraten ...

... für das gemeinsam bewohnte Haus der Lebensgefährtin: Ausgleichsanspruch?

onlineurteile.de - Ein unverheiratetes Paar lebte seit 1995 zusammen. 1996 bekam es ein Kind. Deshalb beschlossen die Lebensgefährten, einen Kredit aufzunehmen und ein Haus zu kaufen. Das kleine Einfamilienhaus wurde gemeinsam ausgebaut, renoviert und bewohnt, gehörte allerdings allein der Frau. Der Mann, Hauptverdiener der Familie, zahlte in Raten von 340 Euro monatlich das Darlehen ab.

Vergeblich verlangte er nach der Trennung 2010 Ausgleich für die Kreditraten und für die Arbeit am Haus. Das Oberlandesgericht Bremen wies seine Zahlungsklage ab (5 U 50/10). Begründung: Wenn Partner während des Zusammenlebens persönlich oder finanziell zum Zusammenleben beitragen, würden diese Leistungen prinzipiell nicht gegeneinander aufgerechnet - außer sie gingen deutlich über das hinaus, was für das tägliche Leben gebraucht werde.

Im konkreten Fall habe der Mann die Zins- und Tilgungsraten für den Hauskredit übernommen. Das stelle einen Beitrag zum Familienleben dar und keine Schenkung an die Lebensgefährtin, die deren Vermögen mehren sollte. Denn die ganze Familie habe das Haus bewohnt, der Kredit sei somit auch dem Mann zugute gekommen. Deshalb habe er jetzt, nach dem Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich - zumal er für eine Mietwohnung kaum weniger ausgegeben hätte.