Mantel bei der Reinigung ramponiert

Reinigungsbetrieb darf sich auf Pflegezeichen im Kleidungsstück verlassen

onlineurteile.de - Als der Kunde seinen Mantel von der Reinigung abholte, erkannte er ihn kaum wieder, so mitgenommen war der Stoff. Der Geschäftsinhaber wies alle Vorwürfe weit von sich: Seine Mitarbeiter hätten die Pflegeanweisungen im Etikett genauestens beachtet. Dass der Mantel für die Reinigung ungeeignet sei, habe man diesen Anweisungen nicht entnehmen können. Das leuchtete dem Kunden nicht ein, empört forderte er Schadenersatz. Ein Reinigungsbetrieb müsse Stoffe vor dem Reinigen analysieren, meinte er.

Solche Anforderungen brächten das Geschäft zum Erliegen und trieben die Preise in die Höhe, vermutete dagegen das Amtsgericht Offenbach (38 C 263/02). Grundsätzlich dürfe sich ein Reinigungsbetrieb auf die Pflegezeichen im Kleidungsstück verlassen. Diese richteten sich nicht in erster Linie an die Verbraucher - die oft gar nicht wüssten, was sie bedeuteten -, sondern an die Reinigungsfachbetriebe. Profis wüssten die Zeichen zu "lesen", sie müssten und dürften sich daran halten. Vor dem Reinigen die "Reinigungsbeständigkeit" von Stoffen zu prüfen und/oder Probereinigungen durchzuführen, wäre ein unzumutbarer Aufwand - zumal die Zahl der Schäden im Verhältnis zur Zahl gereinigter Kleidungsstücke äußerst gering sei.