Marke "Wintermuffel"?
onlineurteile.de - Im Herbst 2011 meldete eine Firma beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke "Wintermuffel" für eine stattliche Zahl von Waren an. Das Spektrum reichte von Kosmetik, Schmuck, Brillen, Taschen über Schreibwaren bis hin zu Geräten aller Art. Doch die Markenbehörde lehnte es ab, "Wintermuffel" ins Markenregister einzutragen und für ein Unternehmen zu reservieren.
Begründung: Der Begriff sei nicht geeignet, Waren einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen. Viele Branchen nutzten ihn, z.B. die Reisebranche für Winterreisen in wärmere Gegenden ("Sonnenziele für Wintermuffel") oder die Wellness-Branche ("Yoga für Wintermuffel") oder die Kosmetikbranche (Schutz für Wintermuffel gegen Wintersonne). Daher müsse das Wort frei verwendbar bleiben.
Die Anmelderin der Marke legte gegen den negativen Bescheid Beschwerde ein, über die das Bundespatentgericht zu entscheiden hatte (25 W (pat) 534/12). Das Gericht prüfte den Markenschutz für das Wort "Wintermuffel" für die beantragten Warengruppen: Für die meisten Waren bestätigte es die — von der Behörde angenommene — Notwendigkeit, den Begriff für die Geschäftswelt freizuhalten.
"Wintermuffel" kennzeichne umgangssprachlich Menschen, die kaltes Winterklima nicht schätzten. Verbraucher deuteten den Produktnamen "Wintermuffel" — z.B. bei Haarpflegeprodukten für Winterwetter — nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Produkte. Sie verstehen ihn vielmehr als scherzhafte Beschreibung von Waren, die Sommer- und Sonnenfans dazu dienten, den Winter besser zu ertragen. Verbraucher seien daran gewöhnt, dass Werbung ironisch Merkmale von Waren umschreibe.
Der Begriff "Wintermuffel" müsse als Produktname für Waren, die direkt oder indirekt einen Bezug zum Winter aufweisen, frei verwendbar bleiben. Anders gesagt: Frei für Waren, für die ihre Anbieter mit dem Argument werben könnten, sie seien besonders für "Wintermuffel" geeignet, also für kälteempfindliche Personen, die Winter und Outdoor-Aktivitäten im Winter nicht mögen.
Ausdrücklich zugelassen hat das Bundespatentgericht die Marke "Wintermuffel" nur für Produkte, denen jeder Bezug zu bestimmten Jahreszeiten fehlt. So z.B. für Uhren, Büroartikel, technische Apparate.