Markenschutz für eine Farbe?

Niederländisches Mobilfunkunternehmen will "Orange" als Firmenzeichen registrieren lassen

onlineurteile.de - Ein niederländisches Mobilfunkunternehmen wollte die Farbe Orange als Marke für Telekommunikationsdienstleistungen eintragen lassen. Auf dem Antrag prangte ein orangefarbenes Rechteck, ein Farbcode war nicht angegeben. Da spielte das Markenamt für die Benelux-Staaten nicht mit: Eine Farbe habe nicht genügend Unterscheidungskraft, um das Dienstleistungsangebot des Unternehmens von demjenigen anderer Unternehmen abzuheben. Die Angelegenheit ging durch alle Instanzen, schließlich legte die niederländische Justiz die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor: Der EuGH sollte prinzipiell die Frage klären, ob eine Farbe überhaupt als Marke in Frage kommt.

Der EuGH bejahte dies und gab dafür einige Bedingungen an (C-104/01). Es genüge nicht, beim Markenamt ein Farbmuster auf Papier zu hinterlegen, denn auf Papier änderten sich Farbtöne altersbedingt. Wenn man die Farbe jedoch nach einem international anerkannten Kennzeichnungscode objektiv, genau und dauerhaft festlege, sei Markenschutz durchaus möglich.

Eine Marke solle Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, damit Verbraucher sie bestimmten Unternehmen zuordnen könnten. Wie weit ein Firmenkennzeichen eingeführt sei und vom Publikum schon mit der Firma identifiziert werde, spiele daher bei der Registrierung als Marke eine Rolle. In Ausnahmefällen sei das wohl auch bei einer Farbe möglich. Allerdings sei zu bedenken, dass die Verfügbarkeit von Farben für andere Wirtschaftssubjekte nicht zu sehr eingeschränkt werden dürfe.