Markise kollidiert mit geparktem Wohnmobil

Haftet der Fahrer des Kraftfahrzeugs?

onlineurteile.de - Moderne Technik hat manchmal so ihre Tücken: Der Mieter eines Wohnmobils stellte das Fahrzeug direkt vor einer Kunstgalerie ab. Im obersten Stockwerk dieses Haus wohnte er. Als sich am nächsten Morgen die Sonne zeigte, fuhr die über dem Schaufenster angebrachte Markise der Kunstgalerie automatisch aus und knallte gegen das Wohnmobil. Danach war die Markise nicht mehr zu gebrauchen. Der Galerist verklagte den Womo-Fahrer auf Schadenersatz - ohne Erfolg.

Der Mann habe sich korrekt verhalten, befand das Oberlandesgericht Karlsruhe (1 U 247/04). Das Parken auf dem Privatparkplatz der Galerie habe ihm der Geschäftsinhaber ausdrücklich erlaubt. Über die wetterabhängige Ausfahrautomatik der Markise habe er nichts gesagt. Ohne Warnung müsse der Wohnmobilfahrer nicht mit so einer Sonnenschutzeinrichtung rechnen. Für einen Außenstehenden sei nicht erkennbar, auf welche Weise die Markise bewegt werde - ob durch Automatik oder mit einem Schalter. Dass der Mann im Haus wohne, ändere nichts: Das verpflichte ihn nicht dazu, die Sonnenschutzeinrichtung des Nachbarn zu beobachten und zu kennen.