"Marktführer im Sortiment Sport"

INTERSPORT-Gruppe macht Karstadt diesen "Titel" streitig

onlineurteile.de - Es ist schon einige Jahre her, da heftete sich die Kaufhauskette Karstadt den Titel "Marktführer im Sortimentsfeld Sport" ans Revers. Allerdings nicht in einem Reklameblättchen, sondern weniger auffällig auf ihrer Internetseite unter der Rubrik "Das Unternehmen". Trotzdem stieß dieses Selbstlob einer Konkurrentin sauer auf, nämlich der INTERSPORT-Gruppe. Das ist ein Verbund von Sportfachgeschäften.

Die deutsche Organisation dieser (international unter dem INTERSPORT-Logo auftretenden) Gruppe kritisierte die Angabe von Karstadt als falsch und verklagte das Unternehmen auf Unterlassung. Die INTERSPORT-Gruppe habe im Geschäftsjahr 2005/2006 insgesamt einen weitaus höheren Jahresumsatz im Bereich Sport erreicht als Karstadt.

Das Oberlandesgericht gab der Klägerin Recht, doch dem Bundesgerichtshof erschien das voreilig (I ZR 202/10). Er hob das Urteil auf und verwies den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück. Nur wenn die positive Selbsteinschätzung der Kaufhauskette dazu führe, dass sich ein erheblicher Teil der Verbraucher (nicht nur einige) über deren Marktstellung täusche, wäre sie als Irreführung zu bewerten.

Die Werbeaussage von Karstadt sei nicht falsch — auch wenn die in der INTERSPORT-Gruppe zusammengeschlossenen Einzelunternehmen zusammen einen größeren Umsatz erzielten als Karstadt. Aber eben nur als Gruppe. Beim Vergleich mit Karstadt dächten die Kunden jedoch erfahrungsgemäß nur an die einzelnen Sportfachgeschäfte der INTERSPORT-Gruppe und deren Umsatz.

Eine wettbewerbsrechtlich relevante Täuschung wäre das Selbstlob von Karstadt nur, wenn das Gegenteil zuträfe und das von der Website angesprochene Publikum die Sportgeschäfte der INTERSPORT-Gruppe als wirtschaftliche Einheit ansähe. Dazu habe das Oberlandesgericht keine Feststellungen getroffen. Das müsse es nachholen und auf dieser Basis erneut entscheiden.