Maserati bei Unfall beschädigt
onlineurteile.de - Bei einem Unfall war der sieben Jahre alte Maserati von Herrn W erheblich beschädigt worden. Ein Kfz-Experte schätzte den Wiederbeschaffungswert auf 38.950 Euro, die Reparaturkosten auf 16.480 Euro. Dabei legte er die Stundensätze einer auf Maserati spezialisierten Markenwerkstatt zugrunde. Herr W rechnete die Reparaturkosten fiktiv ab, d.h. gemäß dem Experten-Gutachten und unabhängig von den wirklichen Reparaturkosten.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wollte jedoch nur die niedrigeren Stundensätze einer freien Karosseriefachwerkstatt erstatten -2.862 Euro weniger. Herr W klagte den Differenzbetrag ein und setzte sich beim Amtsgericht Trier durch (32 C 500/09). Der Versicherer habe nicht belegt, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt von der Qualität her der Reparatur in einer Maserati-Fachwerkstatt entspreche, so das Gericht.
Schließlich handle es sich hier nicht um einen reinen Blechschaden, der grundsätzlich von jeder Fachwerkstatt behoben werden könne. Das Fahrzeug sei vielmehr hinten mehrfach gestaucht worden - eine komplizierte Reparatur. Spezialisierte Mitarbeiter einer Fachwerkstatt hätten mehr Erfahrung mit der Marke, verfügten über Konstruktionspläne, Original-Ersatzteile und Spezialwerkzeug. In einer freien Werkstatt sei das nicht der Fall und das Fehlerrisiko entsprechend größer.
Bei höherwertigen Fahrzeugen wie einem Maserati wirke es sich auch auf den Wiederverkaufswert aus, wenn sie ausschließlich in einer Hersteller-Vertragswerkstatt gewartet und repariert würden. Nach objektiven Maßstäben - Schadensumfang, Know-how der Werkstatt und Wiederverkaufswert - sei daher die Reparatur in einer freien Werkstatt im konkreten Fall nicht als gleichwertig anzusehen. Deshalb könne Herr W vom Haftpflichtversicherer die Stundensätze der Markenwerkstatt verlangen.