Mastschweine im Landschaftsschutzgebiet?

Antrag eines Landwirts auf Genehmigung für den Stallbau blieb erfolglos

onlineurteile.de - Ein Landwirt bewirtschaftete etwas Land und hielt in seinem Betrieb 200 Sauen und 700 Mastschweine. Die Schweinezucht wollte er erweitern und dafür außerhalb des Dorfes einen neuen Maststall (für 3.840 Tiere) mit Güllehochbehälter bauen. Der Haken an der Sache: Das Grundstück, auf dem er den Stall bauen wollte, liegt in einem Landschaftsschutzgebiet.

Aus diesem Grund lehnte das Landratsamt den Antrag des Landwirts auf eine Baugenehmigung ab: Die Behörde sah keinen guten Grund, eine Ausnahme vom allgemeinen Bauverbot im Schutzgebiet zu machen: Das sei nur für kleinere Bauten möglich, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienten. Ein riesiger Schweinemastbetrieb, der sein Futter nicht selbst erzeuge, sei aber kein landwirtschaftlicher, sondern ein Gewerbebetrieb. Große Gewerbebauten stellten "Fremdkörper" in der bäuerlichen Kulturlandschaft dar.

Masttiere zu halten, gehöre zum traditionellen Bild der Landwirtschaft — und zwar unabhängig von der Herkunft des Viehfutters, fand dagegen der Landwirt. Das Landratsamt dürfe die Entfaltung landwirtschaftlicher Betriebe nicht unzumutbar einschränken. Der Landwirt zog vor Gericht, um die Baugenehmigung durchzusetzen. Seine Klage scheiterte jedoch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (8 A 2252/11).

Hier komme keine Ausnahme vom Bauverbot in Betracht, erklärte das Gericht. Der Landwirt plane einen Gewerbebetrieb ohne eine Fläche, auf der er ausreichend Futter für die Schweine produzieren könne. Zu den landwirtschaftlichen Betrieben zählten z.B. Betriebe mit Garten- oder Obstbau, Ackerbau und Weidewirtschaft — nicht aber riesige Tiermastbetriebe ohne Futtergrundlage. Den Stall aus dem Dorf zu verlegen, wäre zwar wegen der Geruchsbelästigung durch die Schweine wünschenswert.

Aber nicht in ein Landschaftsschutzgebiet! Schon wegen seiner Größe (91 Meter auf 44 Meter, mit einem fünf Meter hohen Güllehochbehälter von 29 Metern Durchmesser) würde der Stallbau am geplanten Standort die Landschaft verunstalten. Die ganze Anlage hätte eine Grundfläche von mehr als 4.000 Quadratmetern. Auch eine Hecke oder Bäume um die Anlage herum würden die optische Wirkung so eines großen, gewerblichen "Fremdkörpers" nicht abmildern.