Maurer gesundheitlich angeschlagen

Für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit reichte es aber nicht

onlineurteile.de - Der medizinische Sachverständige bescheinigte ihm nur eine körperliche Beeinträchtigung von allenfalls 30 Prozent. Allerdings sei langfristig mit degenerativen Veränderungen an der Wirbelsäule zu rechnen. Irgendwann könne das bei zunehmender Belastung auch zur Berufsunfähigkeit führen (d.h. zu einer dauerhaften Beeinträchtigung von 50 Prozent oder mehr). Der Maurer sei sicher nicht in der Lage, seinen Beruf bis ins Rentenalter voll durchzuhalten. Mit körperlichem Training könnte er jedoch die bisherige Schädigung der Wirbelsäule ausgleichen.

Angesichts dieses Gutachtens wies das Oberlandesgericht Koblenz die Klage des Maurers auf Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ab(10 U 518/03). Eine ungünstige Langzeitprognose bedeute noch keine Berufsunfähigkeit, dafür sei nur die aktuelle Situation entscheidend. Versichert sei nur eine tatsächlich bestehende Berufsunfähigkeit, mögliche zukünftige Verschlechterungen spielten keine Rolle.