Maurerlehrling verunglückt

Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihn auf eine andere Lehre verweisen

onlineurteile.de - Obwohl ihm die Folgen eines Autounfalls, bei dem er schwer verletzt worden war, immer mehr zu schaffen machten, bestand der Maurerlehrling die Abschlussprüfung. Sein Ausbildungsbetrieb hätte ihn wohl gerne übernommen, doch auf Dauer konnte er wegen der Unfallfolgen den Beruf des Maurers nicht mehr ausüben. Trotzdem bekam er von der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld: Der Maurergeselle könne eine andere Ausbildung absolvieren, z.B. Bürokaufmann werden, hieß es.

Dieser Ansicht schloss sich das Oberlandesgericht München an (14 U 273/04). Dass der junge Mann, anders als geplant, aus gesundheitlichen Gründen nicht als Maurergeselle arbeiten könne, bedeute noch keine Berufsunfähigkeit. Versichert sei nur der aktuelle Status des Versicherungsnehmers, nicht seine beruflichen Pläne. Die angestrebte berufliche Besserstellung als Maurergeselle könne er nun zwar nicht mehr erreichen. Aber ein anderes Lehrverhältnis könne er durchaus noch absolvieren.