Medikamenten-high Auto gefahren

Muss die Kaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall zahlen?

onlineurteile.de - Nach und nach hatte die Frau am Abend und während der Nacht zehn Tabletten Diazepam - ein verschreibungspflichtiges Mittel zur Behandlung von Angstzuständen und Schlaflosigkeit - geschluckt. In den frühen Morgenstunden setzte sie sich ans Steuer ihres Wagens und verursachte einen Verkehrsunfall. Als ihr Ehemann, der das Fahrzeug kaskoversichert hatte, dem Versicherungsunternehmen den Schaden meldete, verweigerte es den Versicherungsschutz: Seine Ehefrau habe den Unfall in grob fahrlässiger Weise verschuldet.

Doch mit seiner Zahlungsklage hatte der Versicherungsnehmer beim Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolg (4 U 222/03). Da die Einsichtsfähigkeit der Fahrerin vermindert, sie also nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen sei, mildere dieser Umstand den Vorwurf grober Fahrlässigkeit ab, urteilten die Richter. Es stehe fest, dass sich die Frau in der Vergangenheit an die ärztlich verordnete Dosierung des Medikaments gehalten und es gut vertragen habe. Niemals habe sie nach dessen Einnahme Ausfallerscheinungen gezeigt. In der fraglichen Nacht sei sie aufgewacht und habe weitere Tabletten eingenommen. Dass sie durch die Überdosis völlig die Kontrolle über sich völlig verlieren würde, sei nicht absehbar gewesen. Anders als in Fällen übermäßigen Alkoholkonsums stehe hier nicht eindeutig fest, dass sich die Frau vorsätzlich und schuldhaft "in den Zustand der Fahruntauglichkeit versetzte" und trotzdem gefahren sei.