Mehr Steuer für gefährliche Hunde
onlineurteile.de - Kassiert eine Gemeinde von einer Tierhalterin, deren Hunde laut kommunaler Hundesteuersatzung als gefährlich anzusehen sind (hier: Rasse Staffordshire-Bullterrier) statt 45 Euro jährlich 500 Euro Hundesteuer, ist das zulässig;
das gilt auch dann, wenn die Hunde bisher in der Öffentlichkeit noch nicht als aggressiv aufgefallen sind und das Hundegesetz des Bundeslandes (Niedersachsen) keine "Rasseliste" gefährlicher Tiere enthält: Alle einschlägigen Fachpublikationen gehen davon aus, dass diese Hunderasse "abstrakt gefährlich" ist — auch ein Bundesgesetz und Hundegesetze anderer Bundesländer stufen diese Rasse als gefährlich ein.