Mehrbedarf durch Diät
onlineurteile.de - Der 52 Jahre alte Arbeitslose bezog eine Berufsunfähigkeitsrente und als Aufstockung 320 Euro Arbeitslosengeld II. Da sein Harnsäurespiegel im Blut drastisch erhöht war, was zu Gicht führen kann, verordnete ihm sein Arzt purinarme Diätkost (Purin: vom menschlichen Körper selbst hergestellte organische Verbindungen, die zu Harnsäure abgebaut werden).
Beim Landkreis, der ihm das Arbeitslosengeld II zahlte, beantragte der Hilfeempfänger erfolglos einen Zuschlag für die teure Krankenkost. Doch das Sozialgericht Dresden gab ihm Recht (S 23 AS 2033/08 ER). Die purinarme Ernährung sei vom Arzt angeordnet, also notwendig, und erhöhe den Bedarf des Hartz-IV-Empfängers. Deshalb habe der Mann Anspruch auf einen Zuschuss vom Landkreis, dem Träger der Grundsicherungs-Leistungen.
Im Hinblick auf die Höhe des Mehrbedarfs gebe es keine genauen Erkenntnisse aus jüngster Zeit, so das Sozialgericht. Es hielt sich deshalb an eine Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Jahr 1997 und passte diese der aktuellen Preisentwicklung an. Resultat der Berechnung: Dem Hilfeempfänger stehen für die Diät monatlich 33 Euro zu.