Mehrbedarf stillender Mütter?
onlineurteile.de - Empfängerinnen von Hartz-IV-Leistungen, die ein Kind geboren haben, steht in der Stillzeit kein erhöhter Betrag zu, obwohl stillende Mütter einen höheren Kalorienbedarf haben und Mehrkosten für Wäsche tragen müssen;
nur in der Schwangerschaft liegt laut Gesetz ein Mehrbedarf vor, der über den Pauschalbetrag hinausgeht — das ist nicht auf stillende Mütter zu übertragen; der individuelle Kalorienbedarf ist völlig unterschiedlich, abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen berücksichtigt der Hartz-IV-Regelsatz keine Besonderheiten.