"Mehrmals geschlagen und mit Totschlag bedroht"

Mutter streicht den Pflichtteil - geht die Tochter leer aus?

onlineurteile.de - Mutter und Tochter waren sich offensichtlich spinnefeind. Gelegentlich gingen die Streitigkeiten sogar so weit, dass die Tochter ihre Mutter körperlich attackierte. Kein Wunder, dass sie im mütterlichen Testament enterbt wurde. Die Mutter wollte ihr auch noch den so genannten Pflichtteil entziehen (d.h. den gesetzlichen Anspruch von Kindern gegen den oder die Erben). Die Tochter habe "sie mehrmals geschlagen ... und mit Totschlag bedroht ...", so begründete die Mutter im Testament ihre Entscheidung.

Als sie starb, wollte sich die Tochter damit allerdings nicht abfinden. Sie verklagte die beiden Erben (Neffen der Verstorbenen) zunächst auf Auskunft über den Nachlass. Die Erblasserin würde sich wohl im Grabe umdrehen, wüsste sie, dass die gewünschte Strafmaßnahme beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt an einer Formfrage scheiterte: Das Testament sei unwirksam, entschied das OLG (4 U 208/04). Also hatte die rabiate Tochter zumindest mit der Auskunftsklage Erfolg.

Laut Urteil war die Entziehung des Pflichtteils im Testament nicht konkret genug begründet. Dem Testament sei nicht zu entnehmen, welcher Angriff die Erblasserin zu diesem radikalen Schritt motiviert habe und was genau passiert sei (Zeitpunkt, Ort, Umstände), bemängelte das OLG. Weil die Entziehung außerordentlich gewichtig und demütigend sei, müsse der Erblasser peinlichst darauf achten, die vorgeschriebene Form einzuhalten. Dass man den wirklichen Grund dafür durch eine spekulative Auslegung des Testaments ermitteln müsse, dürfe nicht sein. (Ob die Tochter ihren Pflichtteil tatsächlich bekommt, wird sich bei der Fortsetzung des Rechtsstreits erst noch herausstellen.)