Mehrmals täglich Lüften ist zumutbar

Mieter und Vermieterin streiten über die Ursache von Schimmel in der Wohnung

onlineurteile.de - In der Wohnung von Mieter B hatte sich Schimmel an den Wänden ausgebreitet. Das könne ja nur an der Bausubstanz liegen, fand er, und kürzte die Miete wegen Mietmangels. B lüfte einfach zu wenig, widersprach die Vermieterin. Sie schob ihm den "Schwarzen Peter" zu und erklärte die Mietminderung für unberechtigt. Den Mietrückstand klagte die Vermieterin ein.

Beim Landgericht Frankfurt hatte sie Erfolg (2-17 S 89/11). Denn der vom Gericht beauftragte Bausachverständige bestätigte, dass der Mieter den Schimmel durch unzulängliches Lüften verursacht hatte. Ursache der Feuchtigkeitsschäden sei nicht von außen eindringende Feuchtigkeit, sondern die Dampfverteilung im Inneren. Stoßlüften drei- bis viermal täglich könne solche Schäden verhindern.

Wenn der Mieter den Mietmangel selbst verursacht habe, komme eine Kürzung der Miete nicht in Betracht, so das Landgericht. Mehrmaliges Stoßlüften sei auch für berufstätige Mieter zumutbar — das bedeute keineswegs, dass B seinen Arbeitsplatz tagsüber verlassen müsse. Berufstätige könnten morgens, bevor sie aus dem Haus gehen, ein- bis zweimal lüften, am Nachmittag nach der Rückkehr von der Arbeit und am Abend.

Der Sachverständige habe zwar auch festgestellt, dass die Bausubstanz des Gebäudes nur den Mindestanforderungen des Baujahres entspreche (1954). Ein besserer Wärmeschutz würde regelmäßiges Stoßlüften überflüssig machen. Das ändere aber nichts daran, dass das Verhalten des Mieters für den Schimmel verantwortlich sei. Mieter müssten sich auf den vorhandenen Wohnstandard einstellen.

Sei zur Beschaffenheit der Mietsache nichts Bestimmtes vereinbart, gelte der Standard, der bei vergleichbaren Wohnungen üblich sei. Mieter könnten nur den Standard erwarten, den die Art der Mietsache erlaube. Prinzipiell sei der Maßstab anzulegen, der galt, als das Haus gebaut wurde. Die Bausubstanz des Miethauses entspreche den anerkannten Regeln der Bautechnik von 1960.