Meinungsfreiheit im Internet
onlineurteile.de - Viele Unternehmen nutzen ihren Internetauftritt auch dazu, den Kunden ein Forum für Meinungsäußerungen und Diskussionen zur Verfügung zu stellen und so die Kundenbindung zu stärken. Für die Einträge sind natürlich nicht die Unternehmen verantwortlich. Doch was ist, wenn auf ihrer Website jemand beleidigt wird?
Im Internetforum eines Elektronikunternehmens hatte ein Nutzer unter dem Synonym "Icebird" seinem Ärger Luft gemacht. Es ging um eine andere Firma, vor der "Icebird" mit drastischen Äußerungen warnte: "Achtung, Betrüger am Werk", die einem "dubiose Werber" ins Haus schicken usw. Die so beschimpfte Firma verklagte den Betreiber des Internetforums auf Unterlassung.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass das Unternehmen den Eintrag nicht löschen muss, weil er vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist (2 U 862/06). Der Internetnutzer habe kritisch seine schlechten Erfahrungen mit Werbern der Firma geschildert, die ihn wohl mit nicht ganz reellen Angaben zu ködern versucht hatten. Jedem verständigen Leser sei klar, dass mit "Betrüger" nicht der Straftatbestand gemeint sei, sondern "unlautere Werbemethoden". Die Grenze zur Schmähkritik oder Ehrverletzung habe der Internetnutzer damit nicht überschritten. Deshalb müsse der Betreiber der Website hier nicht aktiv werden.
Grundsätzlich könnten Betroffene von Betreibern solcher Foren Unterlassung verlangen, wenn auf der Website rechtswidrige Inhalte (wie zum Beispiel Verleumdungen oder Beschimpfungen) verbreitet werden. Erhalte der Betreiber eines Forums Kenntnis von solchen Inhalten, müsse er den Eintrag sperren bzw. löschen lassen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06). Er sei allerdings nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang ständig zu überwachen.