Merkwürdiger Unfall
onlineurteile.de - Es war schon ein seltsamer Unfall: Der Mann trat in seinem Ford Sierra voll aufs Gaspedal, fuhr auf belebter Straße etwa 50 Meter geradeaus und prallte auf einen geparkten VW Golf GTI. Dessen Eigentümer eilte aus einer nahegelegenen Kneipe herbei und rief die Polizei. Als er den Schadensfall bei der Haftpflichtversicherung des Crash-Fahrers meldete, wurde man dort hellhörig. Der Unfall sei abgesprochen gewesen, behauptete der Versicherer und zahlte nicht.
Auch dem Oberlandesgericht Celle gab die Sache zu denken, doch fand es letztlich die Belege für einen gestellten Unfall zu "dünn" (14 U 128/03). Nach einer Geradeausfahrt ohne Ausweich- oder Bremsversuch auf einen parkenden Wagen aufzufahren, sei eigentlich ein klassisches Indiz für eine Manipulation, räumten die Richter ein. Merkwürdig auch, dass das uralte "Stoßfahrzeug" erst kurz vor dem Schadensfall auf einen litauischen Staatsangehörigen zugelassen wurde, der jetzt nicht mehr auffindbar sei. Aber Verdachtsmomente bestünden eben nur in Bezug auf den Unfallverursacher.
Anders beim Geschädigten: Für die betrügerische Abrechnung von Karosserieschäden gebe es lohnendere Fahrzeuge als einen VW Golf. Der Golfbesitzer habe auch nicht (wie in manipulierten Fällen üblich) so genannte fiktive Reparaturkosten nach Gutachten abgerechnet, an denen sich gut verdienen lasse. Er verlange nur Ersatz des Wiederbeschaffungswerts und habe sogar einen Vorschaden angegeben. Auch dass der Unfall für den Verursacher so riskant abgelaufen sei, spreche gegen einen fingierten Schadensfall: Normalerweise versuchten Autobumser, mit möglichst geringem Risiko große Streifschäden an parkenden Fahrzeugen zu erzeugen. Aus all diesen Gründen waren die Richter nicht von einem manipulierten Unfall überzeugt und verurteilten die Versicherung dazu, den Schaden zu regulieren.