Mietaufschlag für Kleinreparaturen?
onlineurteile.de - Für ihre ca. 64 Quadratmeter große, kommunale Wohnung zahlten Dortmunder Mieter 291,11 Euro (4,50 Euro pro Quadratmeter). Laut Mietvertrag hatten sie Schönheitsreparaturen auszuführen, von Kleinreparaturen war nicht die Rede. 2004 wollte die Stadt auf die vereinbarte Miete eine "Pauschale für Kleinreparaturen" aufschlagen (0,09 Euro pro Quadratmeter).
Begründung: In der Regel würden Kosten für Kleinreparaturen auf die Mieter abgewälzt - das berücksichtige auch der Mietspiegel bei der Berechnung der ortsüblichen Miete. Wenn sie als Vermieterin diese Kosten selbst trage, stehe ihr als Ausgleich dafür ein geringfügiger Mietaufschlag zu. Das sahen die Mieter allerdings anders, sie stimmten dem Mieterhöhungsverlangen nicht zu. Zu Recht, wie das Landgericht Dortmund entschied (1 S 10/05).
Bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete zählten zu den Kriterien für den Wohnwert die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit und Lage einer Wohnung. Die Kosten für Kleinreparaturen spielten da keine Rolle und der kommunale Mitspiegel enthalte auch keine Angaben dazu, welche Zu- oder Abschläge für Kleinreparaturen in Anschlag zu bringen wären. Wieso die Mieter für (lediglich hypothetisch anfallende Kosten) einen Betrag von 69,87 Euro jährlich zahlen sollten, sei nicht einzusehen. Dieser Betrag liege schon an der Höchstgrenze dessen, was Vermieter überhaupt für Kleinreparaturen auf einen Mieter umlegen dürften.